Ende Oktober 2021 hat die Stadt Flensburg im Rahmen der Gefahrenabwehr den Verkehr an der ZOB-Kreuzung neu geordnet und daraus resultierend die Rathausstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Seit Durchführung der Maßnahme durch die Verkehrsbehörde, sowie notwendigen begleitenden Maßnahmen ist die Durchfahrt nun nur noch für Anlieger sowie den ÖPNV und den Radverkehr gestattet.
Gegen diese Einschränkung wurde bei der Stadt Widerspruch erhoben und ein Antrag beim Verwaltungsgericht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs eingereicht mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Sperrung zunächst aussetzen zu lassen. Diesem Antrag ist das Gericht nun in einem Beschluss vom 10.01.2021 gefolgt. Das Gericht schätzt die Gefährdungslage im Bereich der Rathausstraße und ZOB-Kreuzung nicht als so gefährlich ein, als dass dies die vorgesehenen Maßnahmen rechtfertigen würde.
Die Stadt Flensburg hat auf der Grundlage eines verkehrsrechtlichen Gutachtens gehandelt und ist aus verkehrsbehördlichen Gründen nach wie vor von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt und wird deshalb fristgerecht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Gleichzeitig wird die Stadt einen Antrag zur Aussetzung der Vollziehbarkeit des Beschlusses stellen und die Anordnungen aufrecht halten.
Die Maßnahme in der Rathausstraße ist zur Entschärfung des Gefahrenpunktes an der ZOB Kreuzung notwendig, da hier durch das Zusammentreffen von verschiedenen Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch ÖPNV und Einsatzfahrzeugen der Polizei kritische Situationen entstehen können.
Sperrung der Rathausstraße
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